ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HOCKEY CLUB LUGANO SA

 

Umfang der Anwendung

Für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten (Einzelkarten, Dauerkarten, Pakete) gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Bedingungen, die der Karteninhaber mit dem Erwerb oder der Nutzung anerkennt. Für den Zutritt zur Eisbahn gelten auch die Bestimmungen von National League, die Bestimmungen des Schweizerischen Eishockeyverbandes (SIHF) und die vor den Eingängen der Eisbahn ausgehängten Bestimmungen vonHockey Club Lugano . Andere Vereinbarungen zwischenHockey Club Lugano AG und dem Ticketinhaber sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Das Vertragsverhältnis besteht ausschliesslich zwischen dem Ticketinhaber undHockey Club Lugano SA als Organisator der Spiele und Veranstaltungen vonHockey Club Lugano.

Fahrkartenverkauf

Einzelfahrscheine

Mit dem Kauf einer Einzelkarte erwirbt der Käufer das Recht, das einzelne Spiel vonHockey Club Lugano in den angegebenen Kategorien und zur angegebenen Zeit zu besuchen. Im Falle einer Annullierung oder eines Abbruchs des Spiels oder der Veranstaltung, die nicht direkt vonHockey Club Lugano SA verursacht wurde, besteht kein Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Erstattung des Kartenpreises bzw. kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch der Einzelkarte. Die Verpflichtung, Spiele hinter verschlossenen Türen auszutragen und/oder die eventuelle Schließung von Sektoren und/oder die eventuelle Disqualifikation der Eishalle und/oder die Austragung von Spielen auf einem neutralen Spielfeld, die aufgrund von höherer Gewalt, der öffentlichen Gesundheit, unvorhersehbarer Umstände oder aufgrund von Bestimmungen der zuständigen Organe oder Behörden gesetzlich oder von den Sportbehörden angeordnet werden, begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises und keinen Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch der Einzelkarte. Die Reisekosten gehen zu Lasten des Ticketinhabers. Bei Spielverschiebungen beachten Sie bitte den Abschnitt"Spiel- oder Ereignisverschiebungen".

Dauerkarten/Pauschalangebote

Mit dem Kauf einer Dauerkarte erwirbt der Inhaber das Recht, die Spiele vonHockey Club Lugano zu besuchen, die in den angegebenen Kategorien und Zeitfenstern stattfinden. Unter Paketen versteht man mehrere Einzeltickets, die vom Kunden nur als ein einziges Paket erworben werden können, möglicherweise zu einem günstigen Preis und/oder mit zusätzlichen Leistungen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten für Pakete die gleichen Regeln wie für Dauerkarten. Bei Annullierung, Unterbrechung oder Verschiebung eines Spiels oder einer Veranstaltung, die nicht direkt vonHockey Club Lugano SA verursacht wird, besteht kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Entschädigung des Kaufpreises der Dauerkarte bzw. kein Anspruch auf Rückerstattung oder Umtausch. Die Verpflichtung, Spiele hinter verschlossenen Türen auszutragen und/oder die eventuelle Schließung von Sektoren und/oder die eventuelle Disqualifikation der Eishalle und/oder die Austragung von Spielen auf einem neutralen Spielfeld, die aufgrund von höherer Gewalt, der öffentlichen Gesundheit, unvorhersehbarer Umstände oder aufgrund von Bestimmungen der zuständigen Organe oder Behörden gesetzlich oder durch Vorschriften der öffentlichen oder sportlichen Behörden angeordnet werden, begründen keinen Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Erstattung des Kaufpreises der Dauerkarte und keinen Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch der Dauerkarte. Die Reisekosten gehen zu Lasten des Inhabers der Dauerkarte. Dieselbe Regel gilt auch für Eintrittskarten, die im Rahmen von Dauerkarten und Paketen verkauft werden. Für allfällige Vorzugspreise oder Zusatzleistungen für Dauerkarteninhaber (z.B. Vorkaufsrecht, Ermässigungen auf shop, etc.) gelten ausschliesslich die entsprechenden Ankündigungen auf der offiziellen Website hclugano.ch. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Vertragsentwurf/Auftrag

Hockey Club Lugano bietet seinen Kunden die Möglichkeit, Einzelkarten und Dauerkarten (bzw. Pakete) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an verschiedenen Verkaufsstellen und über das Internet zu erwerben. Das Angebot zum Vertragsschluss beginnt in jedem Fall mit der Bestellung des Kunden und der Ausführung der Zahlung oder des Zahlungsauftrags. Der Vertragsabschluss zwischen dem Kunden undHockey Club Lugano SA erfolgt in der Folge mit der Bestätigung der Bestellung durchHockey Club Lugano SA bzw. mit dem Versand oder der Zustellung des Einzelfahrscheins oder des Abonnements oder des Pakets. Sollte sich nach der Bestellung herausstellen, dass die bestellten Plätze nicht oder nicht mehr verfügbar sind, behält sichHockey Club Lugano SA das Recht vor, dem Erwerber andere, möglichst gleichwertige Plätze anzubieten. Der Erwerber hat in diesem Fall das Recht, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Hockey Club Lugano behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen eine maximale Anzahl von Einzelkarten, Dauerkarten oder Paketen festzulegen, die jederzeit bestellt werden können.

Preise

Maßgeblich sind die am Tag der Auftragsannahme gültigen Preise. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer und inklusive der kantonal festgelegten Sicherheitsgebühr von 1 Franken pro Ticket. Versand- und/oder Bearbeitungskosten sind ausgeschlossen.

Zahlungskonditionen

Die Aufträge werden erst ausgeführt, wenn die Zahlung über die vonHockey Club Lugano SA zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten, wie Kredit- und Debitkarten oder Barzahlung, erfolgt ist. Der Versand von Tickets und Dauerkarten bzw. die Zustellung von Tickets und Dauerkarten erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Bei unvollständigen oder rückständigen Zahlungen oder bei ungenügender Kreditkarten- oder Kontodeckung istHockey Club Lugano AG berechtigt, nicht bezahlte Einzelkarten oder Abonnemente zu annullieren oder die Bestellung entschädigungslos zu stornieren und/oder Einzelkarten oder Abonnemente zu sperren und wieder zum Verkauf anzubieten. Hockey Club Lugano AG behält sich in solchen Fällen ausdrücklich das Recht vor, Bearbeitungskosten und weitere Schäden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

Print@home-Tickets

Über die print@home-Funktion kann der gekaufte Einzelfahrschein zu Hause auf A4-Papier ausgedruckt werden. Der Einzelfahrschein enthält einen Barcode, der am Eingang gelesen wird. Der Karteninhaber ist dafür verantwortlich, dass der Barcode leserlich aufgedruckt ist. Einzelne Tickets müssen vor Staub und anderen Beschädigungen geschützt werden. Der Einzelfahrschein darf nicht mehrfach gedruckt, kopiert oder nachgeahmt werden. Der erste Inhaber eines print@home-Tickets hat Zutritt zur Veranstaltung. Weitere Einträge mit demselben print@home-Ticket sind nicht zulässig. Sollten mehrere Ausdrucke, Kopien oder Nachahmungen eines print@home-Tickets im Umlauf sein, wird den Inhabern dieser Tickets der Zutritt zur Strecke ohne Anspruch auf Rückerstattung verweigert. Es gelten die Hinweise auf dem print@home-Ticket.

Lieferung und Gefahrenübergang / Reklamation

Hockey Club Lugano SA liefert mit einem Transportmittel ihrer Wahl auf Kosten und Risiko des Ticketinhabers. Dieser ist verpflichtet, die Anzahl der Eintrittskarten, Dauerkarten, Kartenpakete, den Preis, das Datum, die Veranstaltung und den Veranstaltungsort unverzüglich nach der Zustellung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Jede Beschwerde ist unverzüglich zu erheben. Erfolgt die Beanstandung nicht unverzüglich, nachdem der Kunde den Einzelfahrschein, die Dauerkarte oder die Pauschalreise in Besitz genommen hat, erlischt der Anspruch auf Rückgabe oder Neubestellung. Sowohl Einzelkarten als auch Dauerkarten und Pakete enthalten einen Barcode, der am Eingang eingelesen wird. Der Inhaber ist dafür verantwortlich, dass der Strichcode nicht beschädigt wird.

Rückgabe und Umtausch

Die Rückgabe und der Umtausch von Dauerkarten, Paketen und Einzelkarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rückgabe im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung ist vorbehalten.

Verschiebung von Spielen oder Veranstaltungen

DieHockey Club Lugano SA weist darauf hin, dass die IIHF (International Ice Hockey Federation), die SIHF (Swiss Ice Hockey Federation), die National League und die politischen und/oder polizeilichen Behörden, die die entsprechenden Bewilligungen erteilen, das Recht haben, Spiele auch kurzfristig zu verschieben oder abzusagen. Aus diesem Grund werden die Karteninhaber gebeten, sich regelmäßig auf der offiziellen Website hclugano.ch über eventuelle Änderungen des Spielplans zu informieren. Bereits gekaufte und gedruckte Tickets mit dem alten Spieltermin behalten ihre Gültigkeit für den neuen Spieltermin. Bei vollständig bezahlten Einzelkarten, die direkt überHockey Club Lugano SA ticketing erworben wurden, besteht bis fünf Arbeitstage nach der Veröffentlichung der Spielverschiebung auf der Website hclugano.ch, spätestens jedoch drei Arbeitstage vor dem neuen Spieldatum, die Möglichkeit, die Karten gegen Rückerstattung des Kaufpreises (abzüglich Steuern) zurückzugeben oder für ein anderes Spiel umzutauschen, sofern sie noch verfügbar sind. Werden Einzeltickets über Ticketcorner AG gekauft, gelten stattdessen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ticketcorner AG(www.ticketcorner.ch).

Einzelfahrkarten/Dauerkarten/verlorene Pakete

Direkt über das TicketingsystemHockey Club Lugano erworbene Einzelkarten, verlorene Dauerkarten und Pakete können, sofern sie im System vorhanden sind, durch ein Duplikat ersetzt werden. Für die Vervielfältigung einer Einzelkarte wird eine Gebühr von CHF 5.00 erhoben, für die Vervielfältigung einer Dauerkarte oder eines Pakets wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.

Übertragbarkeit und Weiterverkauf von Tickets, Strafe

Übertragbarkeit

Einzelkarten, Dauerkarten und Pakete sind im Prinzip übertragbar. Der Inhaber der Eintrittskarte haftet in diesem Fall für den Schaden, den der Inhaber der Eintrittskarte verursacht hat, und kann die mit der Eintrittskarte verbundenen Rechte verwirken. Günstige Einzelfahrscheine, Dauerkarten oder Pakete dürfen nur auf Personen übertragen werden, die Anspruch auf denselben günstigen Preis haben (z. B. dürfen Kinderfahrscheine nur auf Kinder übertragen werden).

Dokumentenkontrolle

Bei Einzelkarten und/oder Dauerkarten und Sonderpreispaketen wird am Eingang der Eisbahn eine Identitätskontrolle durchgeführt. Bei Einzelkarten gilt der Spieltag als ausschlaggebender Tag für einen eventuellen Vorzugspreis. Bei Dauerkarten gilt der Tag des Kaufs der Dauerkarte als maßgeblicher Tag. Der Zutritt zur Eisbahn ist ohne gültigen Ausweis verboten.

Wiederverkauf

Aus Sicherheitsgründen und um Schwarzmarkt und Spekulationen zu vermeiden, dürfen Inhaber einer Eintrittskarte diese nur für den privaten Gebrauch erwerben. Der Erwerb von Eintrittskarten für den Weiterverkauf zu kommerziellen Zwecken (d.h. mit Gewinn) ohne vorherige Zustimmung vonHockey Club Lugano SA ist verboten. StelltHockey Club Lugano SA fest, dass der Inhaber einer Eintrittskarte diese ohne Zustimmung der Gesellschaft zu kommerziellen Zwecken und/oder zum Weiterverkauf und/oder zur kommerziellen Weitergabe (z.B. über Internet-Auktionen) erworben hat, ist sie berechtigt, dem Inhaber der Eintrittskarte den Zutritt zur Start- und Landebahn zu untersagen sowie ein Zutrittsverbot zur Start- und Landebahn gegen den Inhaber auszusprechen. Ein Verstoß gegen diese Vertragsbestimmung kann auch mit einer Vertragsstrafe geahndet werden. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Spurenzugang - Ton- und Bildaufnahmen

Die Anwesenheit auf der Eisbahn erfolgt auf eigene Gefahr. Personen oder Personengruppen (z.B. alle Personen eines Sektors), die von den zuständigen Behörden (z.B. vom Schweizerischen Eishockeyverband) oder vonHockey Club Lugano SA mit einem Verbot belegt wurden oder die als Sicherheitsrisiko gelten, erhalten keine Eintrittskarten und dürfen die Eishalle nicht betreten. Karten, die sich im Besitz dieser Personen befinden, werden annulliert, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises besteht.

Das Einstellen von Bannern ist nur mit der Zustimmung vonHockey Club Lugano SA erlaubt, die prüft, ob ihr Inhalt nicht rassistisch, sexistisch, diffamierend oder gewalttätig ist. Das Einbringen von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten zu gewerblichen Zwecken ist verboten. Das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Regenschirmen, Flaschen, Dosen, Drogen, Tieren und anderen gefährlichen Gegenständen ist streng verboten. Eine detaillierte Liste der verbotenen Gegenstände ist in der Streckenordnung enthalten. Mit dem Kauf eines Einzelfahrscheins und/oder einer Saisonkarte und/oder eines Pakets akzeptiert der Käufer die Pistenregeln und die Allgemeinen Einkaufsbedingungen derHockey Club Lugano SA.

Jeder Inhaber eines Zugangsausweises ist verpflichtet, sich einer Zugangskontrolle durch das Sicherheitspersonal zu unterziehen. Er ist verpflichtet, sich auf Verlangen abtasten zu lassen und dem Sicherheitspersonal zu gestatten, seine persönlichen Gegenstände zu kontrollieren. Sie sind verpflichtet, dem Sicherheitspersonal und/oder der Polizei Ihren Zugangsausweis zur Überprüfung vorzulegen und auszuhändigen. Der Zugang ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich. Inhaber von Einzelkarten und/oder Abonnementen mit Vorzugspreis (Kinder, Minderjährige, AHV/IV-Empfänger, Family Corner, Studenten, Lehrlinge usw.) müssen an den Eingängen immer die Legitimationsunterlagen für den Vorzugspreis vorweisen. Andernfalls wird der Zugang zur Strecke untersagt.

Das Sicherheitspersonal ist befugt, Personen - auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel - zu durchsuchen, um zu prüfen, ob von ihnen aufgrund von Alkohol- und/oder Drogeneinfluss oder des Besitzes von Waffen und/oder gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko ausgehen kann. Das Sicherheitspersonal ist befugt, Kleidung und Behältnisse zu durchsuchen. Im Falle eines Verdachts ist das Sicherheitspersonal auch befugt, Personen im Intimbereich zu durchsuchen. Im Falle einer Weigerung des Ticketinhabers istHockey Club Lugano SA berechtigt, den Zugang zur Strecke zu untersagen oder die Person von der Strecke zu verweisen.

Mit der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen genehmigt jeder Inhaber einer Eintrittskarte für die Veranstaltung unwiderruflich die freie Verwendung seines Bildes und seiner Stimme in Fotos, Live-Übertragungen und/oder Tonaufnahmen und Bildern, die vonHockey Club Lugano SA oder ihren Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien.

Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

Im Interesse der Sicherheit und des ordnungsgemäßen Ablaufs der Veranstaltung ist der Inhaber der Eintrittskarte verpflichtet, den Anweisungen der Polizei,Hockey Club Lugano SA und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten. Der Eintrittskarteninhaber darf keine Gegenstände jeglicher Art auf das Veranstaltungsgelände mitbringen, um sie zum Verkauf anzubieten oder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen. Zu diesem Zweck eingebrachte oder tatsächlich zum Verkauf angebotene Gegenstände können vom Sicherheitspersonal oder anderen befugten Personen beschlagnahmt oder bis zum Ende der Veranstaltung einbehalten werden. Ein Verstoß gegen diese Vertragsbestimmung kann auch mit einer Vertragsstrafe geahndet werden. DieHockey Club Lugano AG behält sich ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor.

Datenaustausch aus Sicherheitsgründen

Im Falle von Vorfällen und/oder Störungen vor, während und nach einem Spiel, die eine Identifizierung der beteiligten Personen erfordern, behalten sich die Vereine und National League das Recht vor, entsprechende personenbezogene Daten auszutauschen. Der Datenaustausch erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und ausschließlich zum Zweck der Gewährleistung der Sicherheit und Integrität von Eishockeyspielen. In diesem Zusammenhang willigt der Inhaber der Eintrittskarte in den Austausch relevanter personenbezogener Daten ein, wenn dieser Austausch der Identifizierung von Personen im Falle von Zwischenfällen und/oder Störungen vor, während und nach einem Spiel dient.

Betreten des Eises

Das Betreten der Eisfläche, einschließlich des Bereichs hinter den Balustraden und der technischen Räume, ist strengstens untersagt. Verstöße gegen dieses Verbot werden mit einer Geldstrafe geahndet.

Missbrauch/Sicherheit

Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder die Start- und Landebahnordnung werden mit dem Verweis von der Start- und Landebahn ohne Rückerstattung des Ticketpreises geahndet. Hockey Club Lugano SA behält sich ausserdem das Recht vor, das Konto des Benutzers zu sperren, den Zugang zur Piste zu verbieten und/oder andere rechtliche Schritte einzuleiten. Im Falle der Erteilung eines Start- und Landebahnverbots wird dem Empfänger in jedem Fall eine Pauschale von CHF 500.00 als Entschädigung für die Kosten der Sachverhaltsermittlung und für die Verwaltungskosten in Rechnung gestellt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind vorbehalten.

Anwendbares Recht

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Hockey Club Lugano behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung des Eintrittskarteninhabers zu ändern. Die aktuelle Version wird unter www.hclugano.ch verfügbar sein .

Zuständigkeit und anwendbares Recht

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Lugano.

DATENSCHUTZ

 

Bei der Verarbeitung von Daten ergreiftHockey Club Lugano SA alle Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzgesetze. DieHockey Club Lugano SA verwendet die Daten, um die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen. Als Kunde stimme ich zu, dass die Daten zu Marketingzwecken innerhalb vonHockey Club Lugano SA verarbeitet werden dürfen. Als Inhaber der Daten ermächtige ich dieHockey Club Lugano AG, die für die sorgfältige Ausführung der ihr anvertrauten Mandate erforderlichen Daten Dritten zugänglich zu machen und zu diesem Zweck auch ins Ausland zu übermitteln. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur, wenn sich die Empfänger zur Geheimhaltung oder zu einem angemessenen Datenschutz verpflichtet haben und diese Verpflichtungen auch auf andere Vertragspartner übertragen. Persönliche Daten werden vonHockey Club Lugano SA in elektronischer und/oder Papierform gespeichert. Als Inhaber der Daten nehme ich zur Kenntnis, dass ich gemäss Datenschutzgesetzgebung das Recht habe, Auskunft zu verlangen und gegebenenfalls die Berichtigung, Sperrung oder Löschung der beiHockey Club Lugano SA verarbeiteten Daten zu verlangen.

COOKIES-POLITIK

Letzte Aktualisierung: [29.09.2023].

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6. Kontakt

Wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich unserer Cookie-Richtlinie haben, kontaktieren Sie uns bitte unter marketing@hclugano.ch.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HOCKEY CLUB LUGANO SA

 

Geltungsbereich

Für den Erwerb und die Verwendung von Tickets (Einzeltickets, Saisonkarten und Packages) gelten ausschliesslich die nachfolgenden AGB-Ticketing, welche die Ticketinhaber durch den Erwerb oder die Verwendung der Tickets akzeptieren. Der Zutritt zum Stadion unterliegt zusätzlich dem Reglement der National League, des Reglements von Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) und dem Reglement von der Hockey Club Lugano SA das am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionordnung. Anderslautende Vereinbarungen zwischen der Hockey Club Lugano SA und dem Ticketinhaber sind nur verbindlich, wenn sie von der Hockey Club Lugano SA schriftlich bestätigt vorliegen. Vertragliche Beziehungen bestehen ausschliesslich zwischen dem Ticketinhaber und der Hockey Club Lugano SA, als Veranstalterin der Heimspiele des Hockey Club Lugano sowie von Veranstaltungen.

Fahrkartenverkauf

Einzeltickets

Mit dem Kauf eines Einzeltickets erwirbt der Käufer das Recht auf den Besuch eines Spiels des Hockey Club Lugano in der bezeichneten Kategorie, das in der angegebenen Zeit stattfindet. Im Falle von Spiel- oder Veranstaltungsabsagen, -ausfällen, -abbrüchen, und/oder Spielen unter teilweisen oder ganzem Ausschluss von Zuschauern, die nicht direkt durch die Hockey Club Lugano SA veranlasst werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und kein Rückgabe- oder Umtauschrecht.

Die Verpflichtung zur Austragung von Spielen hinter verschlossenen Türen und/oder die Schließung von Sektoren und/oder die mögliche Disqualifizierung der Eisbahn und/oder die Austragung von Spielen auf einem neutralen Spielfeld, die aufgrund von Gesetzen oder Anordnungen öffentlicher oder sportlicher Behörden aufgrund höherer Gewalt, der öffentlichen Gesundheit, unvorhersehbarer Umstände oder auf Anordnung der zuständigen Organe oder Behörden angeordnet werden, begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Umtausch der Einzelkarte. Die Reisekosten gehen zu Lasten des Ticketinhabers.

Im Falle einer Spielverschiebung gilt"Verschiebungen von Spielen oder Veranstaltungen" nachfolgend.

Saisonkarten / Pakete

Mit dem Kauf einer Saisonkarte erwirbt der Ticketinhaber das Recht auf den Besuch der Spiele des Hockey Club Lugano oder von Veranstaltungen der bezeichneten Kategorie, die in der definierten Zeit stattfinden. Unter Packages sind mehrere Einzeltickets zu verstehen, die vom Kunden, allenfalls vergünstigt und/oder mit zusätzlichen Leistungen, nur zusammen, d.h. im Bündel erworben werden können. Wo nachfolgend nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten für Packages die gleichen Bestimmungen wie über die Saisonkarten. Im Falle von Spiel- oder Veranstaltungsabsagen, -ausfällen, -abbrüchen, -verschiebungen und/oder Spielen unter teilweisen oder ganzem Ausschluss von Zuschauern, die nicht direkt durch die Hockey Club Lugano SA veranlasst werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und kein Rückgabe- oder Umtauschrecht. Die Verpflichtung zur Austragung von Spielen hinter verschlossenen Türen und/oder die Schließung von Sektoren und/oder die mögliche Disqualifizierung der Eisbahn und/oder die Austragung von Spielen auf einem neutralen Spielfeld, die aufgrund von Gesetzen oder Anordnungen öffentlicher oder sportlicher Behörden aufgrund höherer Gewalt, der öffentlichen Gesundheit, unvorhersehbarer Umstände oder auf Anordnung der zuständigen Organe oder Behörden angeordnet werden, begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Umtausch der Saisonkarte. Die Reisekosten gehen zu Lasten des Ticketinhabers. Das gleiche gilt auch für als Teil von Saisonkarten/Paketen verkaufte Tickets. Allfällige Vergünstigungen oder weitergehende Leistungen für Saisonkartenbesitzer (z.B. Vorkaufsrecht, Vergünstigungen im HC Lugano Fan-Shop, etc.) richten sich ausschliesslich nach den jeweiligen Ankündigungen auf der offiziellen Website hclugano.ch. Es besteht diesbezüglich jedoch kein Rechtsanspruch.

Vertragsabschluss | Bestellung

Die Hockey Club Lugano SA bietet ihren Nutzern (Kunden) die Möglichkeit, Einzeltickets und Saisonkarten (bzw. auch Packages) nach Massgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an verschiedenen Verkaufsstellen und über das Internet zu erwerben.

Das Angebot zum Vertragsabschluss geht jeweils vom Kunden aus, indem er seine Bestellung an die Hockey Club Lugano SA abgibt und eine Zahlung bzw. einen Zahlungsauftrag auslöst. Der eigentliche Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der Hockey Club Lugano SA erfolgt anschliessend mit der Bestätigung der Bestellung durch die Hockey Club Lugano SA bzw. durch das Versenden oder durch die Übergabe des Einzeltickets bzw. der Saisonkarte oder Packages. Für den Fall, dass sich nach der Bestellung ergeben sollte, dass die bestellten Plätze nicht oder nicht mehr verfügbar sind, behält sich die HC Lugano SA vor, dem Ticketkäufer bei Verfügbarkeit andere und möglichst gleichwertige Plätze wie die bestellten anzubieten. Dem Ticketkäufer steht in diesem Fall ein umgehend ausübendes Recht zu, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Die Hockey Club Lugano SA behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit eine Maximalanzahl der bestellbaren Einzeltickets, Saisonkarten oder Packages zu bestimmen.

Preise

Massgebend sind die am Tag der Annahme der Bestellung gültigen Preise. Die Preise verstehen sich, wo nichts anderes vermerkt ist, in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer und dem Kantonalen Sicherheitszuschlag von CHF 1.00 pro Einzelticket/Spiel sowie exklusive einer allfälligen Versand- und/oder Bearbeitungsgebühr.

Zahlungsbedingungen

Bestellungen werden nur gegen Vorauszahlung ausgeführt (mit den von der Hockey Club Lugano SA zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten, wie z.B. Kreditkarte oder Barzahlung, usw.). Der Ticketversand/Saisonkartenversand bzw. die Ticketübergabe/Saisonkartenübergabe erfolgt jedoch immer erst nach Eingang der vollständigen Zahlung bei der HC Lugano SA. Bei unvollständigen oder nicht fristgerechten Zahlungen oder bei nicht ausreichender Kreditkarten- oder Kontodeckung, ist die Hockey Club Lugano SA berechtigt, unbezahlte Einzeltickets/Saisonkarten zu stornieren bzw. die Bestellung ersatzlos zu streichen und/oder die Einzeltickets/Saisonkarten zu sperren und diese wieder für den Verkauf freizugeben. Die Überwälzung der Bearbeitungskosten an den Kunden sowie die Geltendmachung von Ersatz des weiteren Schadens bleibt für diese Fälle ausdrücklich vorbehalten.

print@home-Tickets

Mittels der Funktion print@home kann das erworbene Einzelticket zu Hause auf Papier der Größe DIN A4 gedruckt werden. Das Einzelticket enthält einen Strichcode, der am jeweiligen Eingang gelesen wird. Der Ticketinhaber ist dafür verantwortlich, dass dieser Strichcode in einer lesbaren Art und Weise gedruckt wird. Einzeltickets sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen. Das Einzelticket darf nicht mehrmals ausgedruckt, kopiert oder nachgemacht werden. Der erste Ticketinhaber eines print@home-Tickets erhält Einlass zur Veranstaltung, danach wird das Einzelticket für weitere Zutritte gesperrt. Wenn mehrere Ausdrucke, Kopien oder Nachahmungen eines print@home-Tickets im Umlauf sind, können diese Ticketinhaber ohne Anspruch auf Erstattung des Entgelts an den Zugangskontrollen abgewiesen werden. Es gelten die Nutzungs- und Anwendungshinweise auf dem print@home-Ticket.

 

Lieferung und Gefahrenübergang | Reklamation

Die HC Lugano SA liefert mit dem Beförderungsmittel seiner Wahl auf Kosten und Gefahr des Ticketinhabers. Der Ticketinhaber ist verpflichtet, die Einzeltickets/Saisonkarten/Packages sofort nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu prüfen. Eine Reklamation hat unverzüglich zu folgen. Erfolgt eine Reklamation nicht sofort nach Erhalt des Einzeltickets/der Saisonkarte/des Packages durch den Kunden besteht kein Anspruch mehr auf Rücknahme oder Neubestellung der Einzeltickets/Saisonkarten/Packages. Sowohl die Einzeltickets wie auch die Saisonkarten/Pakete haben einen Strichcode, welcher am jeweiligen Eingang gelesen wird. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass dieser Strichcode nicht beschädigt wird.

Umtausch und Rückgabe

Rückgabe oder Umtausch der Saisonkarten, Packages und Einzeltickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Rückgabe bei Verschiebung einer Veranstaltung.

Verschiebungen von Spielen oder Veranstaltungen

Die Hockey Club Lugano SA weist darauf hin, dass die International Ice Hockey Federation (IIHF), die Swiss Ice Hockey Federation (SIHF), die National League und die Bewilligungsbehörde die Möglichkeit haben, Spiele auch kurzfristig zu verschieben oder abzusagen. Aus diesem Grund bitten wir die Ticketinhaber sich regelmässig auf hclugano.ch über allfällige Spielplanänderungen zu informieren.

Bereits erworbene und mit dem alten Spieldatum bedruckte Einzeltickets behalten die Gültigkeit für das neue Spieldatum. Es besteht die Möglichkeit, bereits vollständig bezahlte Einzeltickets (bei direktem Bezug über das Ticketing des Hockey Club Lugano SA) bis fünf Arbeitstage nach Publikation der Verschiebung auf www.hclugano.ch, spätestens aber bis drei Arbeitstage vor dem neuen Spielbeginn gegen Erstattung des Kaufpreises (abzüglich Gebühren) zurückzugeben oder unter Verfügbarkeit für ein anderes Spiel umzutauschen. Beim Kauf der Einzeltickets über die Ticketcorner AG, gelten die AGB der Ticketcorner AG(www.ticketcorner.ch).

Verlorene Einzeltickets/Saisonkarten/Pauschalreisen

Verlorene Einzeltickets (bei direktem Bezug über das Ticketing der Hockey Club Lugano SA) oder Saisonkarten/ Packages können, sofern im Ticketsystem nachvollziehbar, durch ein Duplikat ersetzt werden. Für ein Duplikat eines Einzeltickets wird eine Gebühr von CHF 5.00, für ein Duplikat einer Saisonkarte/Package eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.

Übertragbarkeit und Weiterveräusserung von Tickets, Vertragsstrafe

Übertragbarkeit

Die Einzeltickets, Saisonkarten und Packages sind grundsätzlich übertragbar. Der Eigentümer haftet in diesem Falle jedoch für allfälligen, durch den Ticketinhaber verursachten Schaden und kann jeglichen Anspruch auf die mit der Karte verbundenen Leistungen verlieren. Ermässigte Einzeltickets, Saisonkarten oder Packages können nur an Personen übertragen werden, welche einen identischen Ermässigungsanspruch haben (z.B. sind Kindertickets nur auf Kinder übertragbar).

Ausweiskontrolle

Bei ermässigten Einzeltickets und/oder Saisonkarten/Paketen wird beim Stadioneingang eine Ausweiskontrolle durchgeführt. Der Spieltag gilt bei den Einzeltickets als Stichtag für eine allfällige Ermässigung. Bei den Saisonkarten gilt der Saisonkarten-Kauftag als Stichtag für eine allfällige Ermässigung. Ohne gültigen Ausweis wird der Stadionzutritt verweigert.

Weiterveräusserung

Aus sicherheitstechnischen Gründen und zur Vermeidung von Schwarzhandel können die Ticketinhaber die Tickets nur zum privaten Gebrauch beziehen. Der Bezug zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung durch die Hockey Club Lugano SA untersagt. Bei Feststellung, dass der Ticketinhaber ohne Zustimmung Tickets zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bezogen und/oder kommerziell oder gewerblich weiterveräußert und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten hat (insbesondere über Internetauktionen), kann die Hockey Club Lugano SA einen zukünftigen Verkauf verweigern, den Zutritt zum Stadion verweigern sowie ein Stadionverbot aussprechen. Zudem kann jeder Verstoss gegen diese Vertragsbedingung mit einer Konventionalstrafe geahndet werden. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Zutritt zum Stadion | Ton und Bildaufnahmen

Der Aufenthalt im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Personen oder Personengruppen (zum Beispiel alle Personen eines Sektors), die durch die zuständigen Behörden oder Sportverbände (zum Beispiel Swiss Ice Hockey Federation) oder von der Hockey Club Lugano SA vom Besuch von Eishockeyspielen ausgeschlossen sind oder die als Sicherheitsrisiko gelten, dürfen weder Tickets erhalten, noch das Stadion betreten. Die Tickets dieser Inhaber werden annulliert, ohne dass daraus ein Anrecht auf Rückerstattung entsteht.

Die Mitnahme von Transparenten ist nur mit Genehmigung der Hockey Club Lugano SA gestattet. Die Mitnahme von Fotokameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist verboten. Die Mitnahme von Feuerwerkskörpern, Regenschirmen, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln, Tieren und weiteren gefährlichen Gegenständen ist strikt verboten. Eine detaillierte Liste der verbotenen Gegenstände ist in der Stadionordnung aufgelistet. Mit dem Kauf eines Einzeltickets und/oder einer Saisonkarte/Package akzeptiert der Käufer die Stadionordnung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hockey Club Lugano SA.

Jeder Ticketinhaber muss sich einer Eintrittskontrolle des Sicherheitsdienstes unterziehen. Der Ticketinhaber muss sich auf Verlangen abtasten lassen und dem Sicherheitspersonal Einblick in seine Effekten ermöglichen. Der Ticketinhaber hat beim Betreten des Stadions die Pflicht, dem Sicherheitsdienst und/oder der Polizei die Eintrittskarte vorzuweisen und zur Überprüfung auszuhändigen. Der Zutritt ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Ticketinhaber von ermässigten Einzeltickets und/oder Saisonkarten (Kinder, Jugendliche, AHV/IV, Familien-Zone und Lehrlinge/Studenten) müssen sich bei der Zutrittskontrolle immer mit der entsprechenden Berechtigungskarte ausweisen können. Ansonsten wird der Zutritt zum Stadion verweigert.

Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen - auch mit Einsatz von technischen Hilfsmitteln - daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und/oder Drogeneinfluss oder wegen Mitführens von Waffen oder von (feuer-)gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen. Der Sicherheitsdienst ist zudem berechtigt, bei Verdacht Kontrollen im Intimbereich der Person durchzuführen. Bei Weigerung ist die Hockey Club Lugano berechtigt, den Zutritt zum Stadion zu verwehren, respektive die Person aus dem Stadion zu verweisen.

Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der Hockey Club Lugano SA oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein.

Datenaustausch bei Sicherheitsvorfällen

Im Fall von Sicherheitsvorfällen im Eishockeybetrieb, die die Identifikation von betroffenen Personen erfordern, behalten sich die beteiligten Vereine/die Liga das Recht vor, relevante personenbezogene Daten auszutauschen. Dieser Datenaustausch erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzgesetze und dient dem Schutz der Sicherheit und Integrität des Eishockeybetriebs. Durch die Teilnahme an einem Eishockeyspiel werden Sie ein, dass im Falle von Sicherheitsvorfällen relevante Daten zur Identifizierung ausgetauscht werden können."

Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber insbesondere verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, der Hockey Club Lugano SA und des Sicherheitsdienstes Folge zu leisten. Dem Ticketinhaber ist es untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände Gegenstände jeglicher Art in der Absicht mitzuführen, sie zum Verkauf anzubieten oder in sonstiger Art für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Gegenstände, die in dieser Absicht mitgeführt werden oder tatsächlich zum Verkauf angeboten werden, können vom Sicherheitspersonal und anderen autorisierten Personen abgenommen oder bis zum Ende der Veranstaltung in Verwahrung genommen werden. Jeder Verstoss gegen diese Vertragsbedingung kann mit einer Konventionalstrafe geahndet werden. Weitere rechtliche Schritte behält sich die Hockey Club Lugano SA ausdrücklich vor.

Betreten des Spielfeldes

Das Betreten des Spielfeldes, inklusive Rundgang hinter den Banden sowie der technischen Räume ist strengstens verboten. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bestraft.

Missbrauch/Sicherheit

Verstöße gegen die AGB-Ticketing und/oder die Stadionordnung werden mit einem Verweis aus dem Stadion ohne Erstattung des Ticketpreises geahndet. Zudem behält sich die Hockey Club Lugano SA das Recht vor das Benutzerkonto zu sperren, ein Stadionverbot zu erteilen und/oder gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Im Falle einer Verhängung eines Stadionverbots wird dem oder der Fehlbaren in jedem Fall eine pauschale Umtriebsentschädigung für die Ermittlung des Sachverhalts und den administrativen Aufwand in der Höhe von CHF 500.00 in Rechnung gestellt. Schadenersatzforderungen auf dem Rechtsweg bleiben vorbehalten.

Anwendbares Recht

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommen. Die Hockey Club Lugano SA behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorgängige Information der Ticketinhaber zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.hclugano.ch erhältlich.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Lugano.

DATENSCHUTZ

 

Bei der Datenbearbeitung ergreift der Hockey Club Lugano AG alle Massnahmen zur Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung. Die Hockey Club Lugano AG verwendet die Daten, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Als Kunde stimme ich zu, dass die Daten zu Marketingzwecken innerhalb der Hockey Club Lugano AG behandelt werden können. Als Inhaber der Daten ermächtige ich den Hockey Club Lugano AG, die für die sorgfältige Ausführung der ihm anvertrauten Mandate notwendigen Daten Dritten zur Verfügung zu stellen und diese zu diesem Zweck auch ins Ausland zu übermitteln. Die Übermittlung der Daten erfolgt nur, wenn diejenigen die sie erhalten, sich verpflichtet haben, diese geheim zu halten oder sich verpflichtet haben, einen angemessenen Datenschutz zu respektieren und diese Verpflichtungen auf andere mögliche Vertragspartner ausdehnen. Die persönlichen Daten werden von der Hockey Club Lugano AG in elektronischer und/oder Papierform aufbewahrt. Als Inhaber der Daten nehme ich zur Kenntnis, dass ich gemäß der Datenschutzgesetzgebung das Recht beanspruchen kann, Auskünfte zu verlangen und gegebenenfalls die Berichtigung, Sperrung oder Löschung der beim Hockey Club Lugano AG verarbeiteten Daten zu verlangen.